Praxis

Praxis für Gesundheit und Entspannung

Kirsten Sander, Heilpraktikerin


Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung

Eine naturheilkundliche Heilbehandlung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Alle Methoden/Verfahren werden mit Ihnen abgesprochenen  und durchgeführt. Vor einer Beratung/Behandlung informiere  ich Sie über die entstehenden Kosten, welche so niedrig wie möglich gehalten werden!


Bitte beachten Sie:

Das Honorar zwischen Patient und Heilpraktiker/In unterliegt gemäß BGB- (§§ 611-630)/Bürgerliches Gesetzbuch der freien Vereinbarung.
Bei denen im GebüH/Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Beträgen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte aus dem Jahr 1983, die in den letzten Jahrzehnten nicht angepasst wurden.

Unabhängig ob Selbstzahler oder Privatversicherter erfolgt die Rechnungsstellung auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Es wird der jeweils vereinbarte Honorarsatz gemäß der beschriebenen Leistung des GebüH abgerechnet - sollte es nach GebüH eine erbrachte Leistungsbeschreibung nicht geben, so k
ann die Abrechnung mit einer gleichwertigen (analogen) Leistungsziffer erfolgen, alternativ auf andere Verzeichnisse wie Hufelandverzeichnis oder Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zurückgegriffen werden. Das vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht - viele gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die die Kostenerstattung für Leistungen von Heilpraktikern beinhalten. Daher ist es empfehlenswert, im Vorfeld zu prüfen, ob und in wieweit Leistungen durch einen Heilpraktiker abgesichert sind.


Ersttermin

Planen Sie für Ihren ersten Termin ca. 1,5-2 Stunden Zeit ein, damit wir Ihre Krankengeschichte als auch den Anamnesebogen, Medikamentenplan und etwaige Befunde (Labor, Röntgen/MRT, klinische Vordiagnosen) zusammen durchgehen können. Nach erfolgter Befunderhebung werden wir Ihre individuelle naturheilkundliche Therapie besprechen und nach einer entsprechenden Aufklärung (Nutzen, Risiken, Grenzen) durchführen.


Folgetermin
Ob und wie viele Termine ggf. notwendig sind, sind individuell und auch nach Therapieansatz verschieden:
Chiropraktik:

Ich behandle grundsätzlich alles von Kopf bis Fuß und versuche alle Blockaden in einem Termin zu lösen - je nach Ursache oder Dauer der Symptomatik können jedoch Folgetermine notwendig sein.

Akupunktur:
Patienten sprechen unterschiedlich auf Akupunktur an und je nach Therapieansatz ist es oft mit einer einzigen Sitzung nicht getan, daher empfehlen sich 6-10 Sitzungen, aber auch hier erfolgt die Behandlung stets individuell, so dass auch ein schneller Therapieerfolg nach ca. 3 Sitzungen möglich sein kann.
Bei Augenakupunktur zeigt die Erfahrung, dass es sich häufig um chronische Erkrankungen handelt, die anfänglich sehr intensiv behandelt werden müssen: 2 Wochen lang  - 2 x täglich - insges. 20 Behandlungen.

Blutegel:
Für Erstanamnese/Erstgespräch, Aufklärung und Therapie sind grundsätzlich zwei Termine notwendig.

Hypnose/Coaching:
Je nachdem, ob eine medizinische Indikation vorliegt oder ob Sie von alten, störenden Gewohnheiten wegkommen und durch neue, positive und gesunde Lebensweisen ersetzen wollen, können Einzelsitzungen oder eine kleine Therapieeinheit notwendig werden. Die Abrechnung erfolgt nach GebüH oder auch als Paket-Komplettpreis für Selbstzahler.


Gesetzlich versicherte Patienten:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung grundsätzlich nicht. 
Somit müssen gesetzlich versicherte Patienten die Kosten der Behandlung selbst bezahlen.

Ergänzend zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die Behandlungen des Heilpraktikers einschließt. Sollte eine solche Versicherung bestehen, kann der Versicherte die Rechnung bei der Zusatzversicherung

einreichen. Je nach Tarif erstattet diese die Rechnung ganz oder zumindest teilweise.

Andernfalls kann die Rechnung ev. als Sonderausgabe bei der Steuererklärung eingereicht werden. Hierzu berät Sie Ihr

Steuerberater.


Privat versicherte Patienten:

Private Krankenversicherungen übernehmen je nach abgeschlossenem Tarif die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung

ganz oder zumindest teilweise. Im Zweifelsfall, empfiehlt es sich, vor der Behandlung, mit der Versicherungsgesellschaft

Rücksprache zu halten. Die Rechnung erfolgt analog des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Diese können sie zur Erstattung an ihre Private Krankenkasse oder Beihilfe einreichen. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der Erstattung durch die privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen.

 

Einige von Heilpraktikern durchgeführte Heilverfahren werden nicht auf Anhieb erstattet. Sie sind aus der Erfahrungsheilkunde entstanden und gelten daher in manchen Fällen als „offiziell wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannt“. Als Heilpraktiker sind wir anderer Ansicht, da sich viele der natürlichen Heilverfahren seit Jahrhunderten auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben. Die Ansicht Ihrer Krankenkasse über die „medizinische Notwendigkeit“ entspricht deshalb nicht immer zwangsläufig dem für Sie individuell erstellten Behandlungsplan. Bedenken Sie bitte auch, dass die derzeitigen Erstattungssätze häufig nach einer „Minutenmedizin“ kalkuliert und nicht mit dem Zeitaufwand in einer Naturheilpraxis vergleichbar sind, der in vielen Fällen über eine Stunde dauern kann.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder einer speziellen Behandlungsmethode einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen müssen. Selbstverständlich berate ich Sie entsprechend.


Sie als Patient sind der unmittelbare Vertragspartner und die Abrechnung erfolgt im Anschluss an die Behandlung. EC-Kartenzahlung wird bevorzugt.


Entschädigung bei Nichtabsage / kurzfristiger Absage vereinbarter Termine

Es handelt sich bei der Praxis für Gesundheit und Entspannung um eine reine Bestellpraxis. Da Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch, schriftlich oder über die Onlineterminvergabe) vereinbart werden, bitten wir Sie bei Ihren Termine um pünktliches Erscheinen, da in der Regel keine Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Ihr Termin wird individuell vorbereitet und es wird genügend Zeit für die Behandlung eingeplant. Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, müssen diese bis
spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Wochenende und Feiertage werden hierbei nicht angerechnet). Wenn Ihr Termin kurzfristig nicht weiter gereicht werden kann, bitte ich um ihr Verständnis, dass ich ein Ausfallhonorar berechne. Das Ausfallhonorar kann bei den Krankenversicherern nicht zur Erstattung eingereicht werden.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung Vergleich

Da gesetzliche Krankenkassen in der Regel keine Heilpraktikerkosten übernehmen, empfiehlt sich bei regelmäßigem Besuch der Abschluss einer Zusatzversicherung, die die Kosten für eine medizinische Behandlung mit Akupunktur, Chiropraktik, Blutegeln, Entspannungstherapie, Hypnose und vielen anderen Leistungen eines Heilpraktikers/Heilpraktikerin übernimmt. Vergleichen Sie daher unter dem nachfolgenden Link die verschiedenen Tarife:



Meine Naturheilpraxis in Bildern

Praxis und Therapiemethoden

Erfahren Sie mehr über meine diagnostischen und Therapie-Methoden auf den nachfolgenden beiden Seiten:

Diagnostik ... Therapie ...

Share by: